Marken

Corina Seibt-Kollbrand
Patentanwältin
European Trademark and Design Attorney
Dipl.-Ing. (FH) Patentwesen

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Marken

Marken können Zeichen, Abbildungen, dreidimensionale Gestaltungen, Formen, Klänge etc. sein. Eine Marke ist dazu geeignet, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Markeninhaber*in besitzen Sie das ausschließlich Recht, Ihre Waren mit Ihrer Marke zu versehen, anzubieten und zu vertreiben oder Ihre Dienstleistungen unter Ihrer Marke zu erbringen. Sie können Dritten verbieten, eine Kennzeichnung markenmäßig für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu benutzen, wenn diese identisch oder zum Verwechseln ähnlich zu Ihrer Marke und den hierfür eingetragenen Waren- und Dienstleistungen ist. Eine Marke bietet räumlich begrenzten Schutz für die Waren- und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. Die Laufzeit der Marke kann unbegrenzt immer wieder verlängert werden.

Innovationsschutz und Individualisierung

Gewerbliche Schutzrechte, Beratung, Coaching

Marken sind lohnende Investitionen für jedes Unternehmen. Hochwertige Qualität, Wiedererkennung, Orientierungs- und Kaufentscheidungshilfe, Vertrauen in die Herkunft und Herstellung der Produkte oder in die Erbringung der Dienstleistungen- all das und noch viel mehr kann eine starke Marke. Sie ermöglicht es, stabile Kundenbindungen zu schaffen und sichere Absatzmöglichkeiten in sich immer schneller wandelnden Märkten zu generieren. Mit einer starken Marke kann ein positives Image eines Unternehmens, dessen Produkte und Dienstleistungen betont und aufgebaut werden. Der Konkurrenz voll gewachsen zu sein oder diese sogar am Markt zu überholen, dafür können Marken ein geeignetes Mittel sein.

Hintergrund: ©Aliaksandr-stock.adobe.com

Meine Dienstleistungen:

Kurz erklärt- Ihr Weg zur Marke

1) Vorbereitung

1) Vorbereitung

  • Klärung des gewünschten Kennzeichens, der Markenart und der für sie einzutragenden Waren und Dienstleistungen sowie Einschätzung der Chancen auf Eintragung.
  • Optionale Recherche nach identischen oder ähnlichen Marken für die einzutragenden Waren und Dienstleistungen

2) Ausarbeitung

  • Anfertigung der Markendarstellung bzw. des Markentextes auf Papier oder in digitaler Form.
  • Festlegung der Klassen und Bezeichnungen der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll

3) Einreichung

  • Übersenden des Antrags auf Markenregistrierung zum zuständigen Amt
  • Zahlung der für die Einreichung notwendigen Amtsgebühren

4) Prüfungsverfahren

  • ggf. Erhalt von amtlichen Mitteilungen/Bescheiden
  • Ausarbeitung von Erwiderungen auf die Mitteilungen/Bescheide

5) Amtsbeschlus

  • Eintragung der Marke in das Markenregister oder Zurückweisung der Markenanmeldung
  • Erhalt einer Markenurkunde nach Eintragung der Marke

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Häufige Fragen:

Eine Marke ist ein nicht-technisches Schutzrecht. Sie ist ein geeignetes Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens. Marken können Abbildungen, Buchstaben, Worte, Zahlen und dreidimensionale Gestaltungen sein. Außerdem gibt es Farbmarken, Klangmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammarken, Tast- und Geruchsmarken.

Eine Marke muss eindeutig bestimmbar und unterscheidungskräftig sein. Sie darf nicht rein beschreibend für die Waren und Dienstleistungen sein, für die sie eingetragen werden soll.

Als Markeninhaber*in sind sie allein berechtigt, die Marken in dem Land, in dem der Markenschutz besteht, zu benutzen, z.B. auf Ihren Produkten aufzubringen oder Ihre Dienstleistung unter der Marke anzubieten. Sie können Dritten verbieten, ein Zeichen, das zu Ihrer Marke und den dafür eingetragenen Waren und Dienstleistungen identisch ist oder eine Verwechslungsgefahr birgt, markenmäßig im geschäftlichen Verkehr anzubringen, anzubieten, zu vertreiben, einzuführen, auszuführen und damit zu werben.

Es fallen Anwaltskosten für die Beratung, ggf. Recherche und Anmeldung der Marke an. Außerdem werden Amtsgebühren für die Anmeldung und ggf. Klassengebühren fällig.

Sie als Markeninhaber*in müssen die Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzen. Die Benutzung muss innerhalb eines ununterbrochenen 5-Jahres-Zeitraums ab dem Tag, an dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist, erfolgen.

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung kann der/die Inhaber/in einer älteren identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Marke für identische oder ähnlichen Waren und Dienstleistung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Danach kann aus bestimmten Gründen ein Antrag oder eine Klage auf Verfall oder Nichtigkeit gegen Ihre Marke gestellt werden.

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