Patente und Gebrauchsmuster

Corina Seibt-Kollbrand
Patentanwältin
European Trademark and Design Attorney
Dipl.-Ing. (FH) Patentingenieurwesen

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Patente und Gebrauchsmuster

Patente sind technische Schutzrechte. Durch sie erlangt die Inhaberin/der Inhaber ein Monopol auf die Nutzung und Verwertung eines Erzeugnisses oder Verfahrens mit technischer Wirkung. Der beanspruchte Gegenstand oder das beanspruchte Verfahren ist gegen Piraterie und Nachahmung Dritter geschützt. Ein Patent kann bis zu 20 Jahre aufrechterhalten werden. Es ist in den Ländern gültig, für die es erteilt wurde.

Das Gebrauchsmuster gilt als der kleine Bruder des Patents und bietet ein ausschließliches Nutzungsrecht auf Erzeugnisse auf allen Gebieten der Technik. Das Gebrauchsmuster durchläuft beim zuständigen Patentamt kein Prüfungsverfahren. Deshalb ist der Gebrauchsmusterschutz deutlich schneller und kostengünstiger zu erlangen. Das Gebrauchsmuster kann bis zu 10 Jahre auftrechterhalten werden und ist in den Ländern gültig, für die es eingetragen wurde.

Innovationsschutz und Individualisierung

Gewerbliche Schutzrechte, Beratung, Coaching

Eigene Patente oder Gebrauchsmuster sind ein Beleg für Kompetenz und innovative Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Sie sind bevorzugte Werbe- und Marketinginstrumente. Patente/Gebrauchsmuster bieten dem Inhaber/der Inhaberin die Möglichkeit, seinen/ihren wirtschaftlichen Erfolg innerhalb der marktwirtschaftlichen Gegebenheiten auszubauen. Mittels eines Patents oder eines  Gebrauchsmusters kann dem Wettbewerb der Zugang zu dem relevanten Markt erschwert oder sogar verwehrt werden. Wenn gewünscht, können Nutzungslizenzen vergeben und dadurch zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Meine Dienstleistungen:

Ablauf einer Patentanmeldung

1) Vorbereitung

1) Vorbereitung

  • Klärung des Erfindungsgegenstands, dessen mögliche Varianten und Vorteile
  • Neuheitsrecherche und Abgrenzung gegenüber dem aufgefundenen Stand der Technik

2) Ausarbeitung

  • Verfassen einer Patentanmeldung mit Ansprüchen, Beschreibung und Figuren.

3) Anmeldung

  • Einreichen der Patentanmeldung beim zuständigen Patentamt
  • Erhalt eines Anmeldetags

4) Prüfungsverfahren

  • Erhalt von Prüfungsbescheiden des zuständigen Patentamts
  • Ausarbeiten und Einreichen von Bescheidserwiderungen, ggf. Anhörung

5) Amtsbeschluss

  • Entscheidung über die Patenterteilung oder Zurückweisung der Anmeldung.

Hintergrund: ©Aliaksandr-stock.adobe.com

Häufige Fragen:

Als Patentinhaber*in sind Sie allein berechtigt, den Schutzgegenstand in dem Land, in dem der Schutz besteht, zu nutzen und zu verwerten. Sie können Dritten verbieten, den Schutzgegenstand anzubieten, herzustellen, zu vertreiben oder einzuführen.

Mit Patenten können technische Erzeugnisse, von Alltagsgegenständen bis zu High-Tech-Produkten, und Verfahren, z.B. Fertigungs- oder Prüfverfahren oder auch die Verwendung eines Erzeugnisses zu einem bestimmten Zweck, geschützt werden. Das Gebrauchsmuster bietet Schutz für technische Erzeugnisse, nicht für Verfahren.

Ihre Erfindung muss technischer Natur und ausführbar sein. Sie muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.

Sie sollten Ihre Erfindung geheim halten und nicht veröffentlichen.

  • Patentansprüche: Sie definieren den Schutzgegenstand und dessen Schutzbereich.

  • Beschreibung: Sie beinhaltet die Bezeichnung, das technische Gebiet und den für die Erfindung relevanten Stand der Technik. In der Beschreibung werden die Erfindung, mögliche Varianten und deren Vorteile beschrieben. Sie enthält mindestens ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.

  • Figuren (optional): In den Figuren sind die Erfindung, und ggf. deren Varianten gezeigt. Bezugszeichen stellen den Bezug zu dem Ausführungsbeispiel in der Beschreibung her.

Ein Patent wirkt in dem Land, für das es erteilt ist, ab dem Anmeldetag 20 Jahre lang, wenn die hierfür anfallenden Jahresgebühren rechtzeitig bezahlt werden und mögliche Angriffe erfolglos sind.

Innerhalb von 9 Monaten nach der Veröffentlichung der Patenterteilung kann jedermann gegen das Patent Einspruch einlegen.  Danach kann das Patent durch eine Nichtigkeitsklage angegriffen werden.

Es fallen anwaltliche Kosten für die Beratung, Recherche, Ausarbeitung der Patentanmeldung und Anfertigung von Bescheidserwiderungen an, sollten diese notwendig sein. Außerdem sind in Abhängigkeit der gewählten Anmeldestrategie und des Patentamts Amtsgebühren zu bezahlen. Nach der Patenterteilung werden Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung des Patents fällig.

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