Arbeitnehmererfindungen

Corina Seibt-Kollbrand
Patentanwältin
European Trademark and Design Attorney
Dipl.-Ing. (FH) Patentwesen

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Arbeitnehmer als Erfinder

Arbeitnehmererfindung - Damit verbunden sind Schlagwörter wie Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme, Arbeitnehmervergütung u.v.m.
Tätigt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine Erfindung, so werden die Regelungen des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbEG) relevant. Aus den gesetzlichen Vorschriften des ArbEG ergeben sich Vorteile und Rechte sowie Verpflichtungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Innovationsschutz und Individualisierung

Gewerbliche Schutzrechte, Beratung, Coaching

Ein Vorteil für den Arbeitgeber ist z.B., dass alle Rechte an der in Anspruch genommenen Diensterfindung vom Arbeitnehmererfinder auf den Arbeitgeber übergehen. Jedoch erwirbt der Arbeitgeber auch Pflichten, wie die Anmeldung der in Anspruch genommenen Diensterfindung zum Schutzrecht im Inland. Auch der Arbeitnehmererfinder geht nicht leer aus. Als Gegenleistung zur Inanspruchnahme hat er z.B. Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung.

Das ArbEG ist ein komplexes Regelwerk. Gerne stehe ich Ihnen zum besseren Verständnis beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Umsetzung der Vorschriften in Ihrem Unternehmen.

Beispielfragen, die ich Ihnen gerne beantworten werde:

  • Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung meldet?
  • Was bedeutet Inanspruchnahme für mich als Arbeitgeber und für den Arbeitnehererfinder?
  • Inanspruchnahme - wie geht es nun praktisch weiter?
  • Wie beziffert man eine angemessene Erfindervergütung?
  • ArbEG -Wie implementiere ich hierzu sichere und strukturierte Abläufe in meinem Unternehmen?

Hintergrund: ©Aliaksandr-stock.adobe.com

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