Mit langjähriger Erfahrung und rechtlichen und technischen Sachverstand informiere ich Sie umfassend über technische und nicht-technische Schutzrechte, die Organisation in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtschutzes und die Sicherung des geistigen Eigentums Ihres Unternehmens. Dazu zählen auch die Regelungen des Arbeitnehmererfindergesetzes und deren praktische Umsetzung. Ich beherrsche das Handwerk, komplexe technische Sachverhalte bei der Ausarbeitung von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen zu strukturieren und anschaulich detailliert zu beschreiben. Hierbei lege ich das Augenmerk darauf, für Sie unter Berücksichtigung des Standes der Technik den größtmöglichen Schutzbereich zu definieren und durchzusetzen. Bei den nicht-technischen Schutzrechten gebe ich Ihnen meine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, suche gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Herangehensweise und realisiere diese nach Ihren Wünschen. Ich setze mich dafür ein, dass Sie ein individuell passendes, wertvolles und verwertbares Schutzrecht erhalten. Es ist mir wichtig, dass wir dieselbe Sprache sprechen, das heißt nicht die Sprache der Nationalität, sondern des ehrlichen Verständnisses darüber, um was es geht und wie es geht.